Persönliche Wünsche im Fokus
Erbrecht
Unser Ansatz
Die Themen Erbe und Testament gewinnen früher oder später für jeden Menschen an Relevanz. Im Todesfall regelt das Erbrecht den Vermögensübergang des Erblassers auf die Nachfolger sowie alle Pflichten, die damit einhergehen. Doch auch schon zu Lebzeiten ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Konsequenzen der Erbfolge auseinanderzusetzen, um den Nachlass nach persönlichen Wünschen und im Vollbesitz geistiger Kräfte durch ein Testament aufteilen zu können. Schließlich ist der Erbfall bei unzureichender Planung mitunter die größte Gefahr für existierendes Vermögen: Ein vor Gericht ausgetragener Streit unter den Erben oder die vom deutschen Staat erhobene Erbschaftsteuer können auf einen Schlag große Werte vernichten.
Aus den genannten Gründen sollten Sie mit meiner Hilfe von den zahlreichen Gestaltungsspielräumen – und nicht zuletzt auch den steuerlichen Optimierungspotenzialen – Gebrauch machen, die das deutsche Erbrecht bereitstellt. Es ist stets mein Anliegen, die Interessen meiner Mandanten zugleich vermittelnd und konstruktiv, aber auch durchsetzungsstark gegenüber den Ansprüchen Dritter zu vertreten / geltend zu machen.
Erfahren Sie mehr zu meiner Expertise in den Schwerpunktbereichen im Erbrecht.