Eine verbindlichere Methode, den Nachlass zu gestalten

Erbvertrag


Intro

Bei einem Erbvertrag besteht die Besonderheit, dass dieser vor einem Notar geschlossen werden muss und eine stärkere Bindung zwischen den beiden Parteien begründet. Hierdurch lässt sich in einem Einzeltestament auch der Nachlass mehrerer Personen aufeinander abgestimmt regeln. Der Rücktritt von einem Erbvertrag ist bereits zu Lebzeiten der beiden Testierenden nicht ohne weiteres möglich. Sofern einer der beiden bereits vorverstorben ist, ist eine Änderung dieses Testamentes – sofern dies nicht im Erbvertrag vorbehalten wurde – nicht mehr möglich. Ein Rücktritt unter Lebenden erfolgt nur durch einen notariell beurkundenden Rücktritt, der der anderen Person zugestellt werden muss.

Das Ver­mächtnis

Durch ein Vermächtnis ist es möglich, zielgerichtet Personen, die nicht Erben werden sollen, mit entweder Gegenständen, Geldbeträgen oder Grundstücken zu bedenken. Hierdurch werden komplizierte Erbengemeinschaftskonstellationen vermieden, da das Vermächtnis ein rein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erben ist. Hierdurch lässt sich eine sehr flexible Handhabung und Gestaltung von teils komplizierten Testamenten erreichen.

Absicherung durch die Testaments­­voll­streckung

Um sicherzugehen, dass die Verfügungen eines Erblassers in einem Testament oder Erbvertrag durch die Erben und Vermächtnisnehmer auch befolgt werden, empfiehlt es sich, die Regelungen durch eine Testamentsvollstreckung abzusichern. Der Testamentsvollstrecker ist dazu da, den Regelungen des Erblassers zur Geltung zu verhelfen. Er kümmert sich um die Abwicklung des Erbes und ist berechtigt, Gegenstände für die Erben zu verkaufen und den Erlös unter den Erben aufzuteilen. Die Testamentsvollstreckung ist in der Regel zu vergüten, sofern nicht etwas anderes durch den Erblasser vereinbart worden ist. Die Testamentsvollstreckung endet, sobald der Testamentsvollstrecker die gesamte Erbmasse unter den Erben und Vermächtnisnehmern aufgeteilt hat.

Familien­­unternehmen

Ein besonderes Regelungsbedürfnis durch ein Testament oder einen Erbvertrag besteht insbesondere bei Familienunternehmen und vermögenden Personen. Um bei Unternehmen, die seit Generationen von einer Familie geführt werden, zu vermeiden, dass durch Scheidungen Familienvermögen abwandert, empfiehlt es sich, eine langfristige Nachfolgeplanung in Betracht zu ziehen, bei der viele erb-, familien-und steuerrechtliche Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Bei hohen Vermögenswerten ist die rechtzeitige Planung auch wichtig, um die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge optimal auszunutzen.

Enterbungen

Immer dann, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, indem beispielsweise unliebsame Kinder, Kinder aus vorherigen Ehen oder sonstige Familienangehörige vom Erben ausgeschlossen werden sollen, muss dies zwingend durch ein Testament geschehen. Auch für den Fall, dass einer der ehemaligen Ehepartner nach Scheidung über die gemeinsamen Kinder indirekt Erbe werden kann und dies vermieden werden soll, muss dringend durch ein Testament gegengesteuert werden.

Patchwork-Familien

Unser heutiges Erbrecht hat für viele Fragestellungen in Bezug auf „nicht-klassische“ Familienkonstellationen noch keine passenden Antworten parat. Gerade, wenn aus mehreren Ehen Kinder mit unterschiedlichen Partnern vorhanden sind, ergeben sich erbrechtlich höchstkomplexe Konstellationen, denen durch gezielte testamentarische Regelungen abgeholfen werden kann.