Regelung der Erbfolge

Testament


Intro

Durch ein Testament ist es möglich, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, die ansonsten vorsieht, dass grundsätzlich Ehegatten und Kinder des Erblassers erben (ggf. auch die Eltern des Erblassers). Eine Änderung der gesetzlichen Erbfolge ist in formeller Hinsicht entweder durch ein handschriftliches Testament möglich oder durch die Erstellung eines notariellen Testamentes vor einem deutschen Notar. Ein eigenes handschriftliches Testament ist grundsätzlich jederzeit widerrufbar, indem es entweder zerstört, aus der Verwahrung genommen oder durch ein sogenanntes „Widerrufstestament“ eine neue Verfügung von Todes wegen erstellt wird.

Für Ehe­gatten

Für Ehegatten empfiehlt sich meistens ein gemeinschaftliches Testament. Dies ist eine Formerleichterung des Testierens für Ehegatten, bei denen es ausreicht, wenn ein Ehegatte das Testament handschriftlich verfasst und es von beiden Ehegatten unterschrieben wird. Hierzu zählt grundsätzlich auch das Berliner Testament, bei welchem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und gemeinsame Kinder als Schlusserben des Letztversterbenden einsetzen. Hierdurch wird gewährleistet, dass im Falle des frühzeitigen Ablebens eines der Ehegatten der andere Ehegatte abgesichert ist und beispielsweise minderjährige Kinder nicht erben werden. Dies ist deshalb problematisch, weil bei minderjährigen Erben, sofern Grundstücke in der Erbmasse vorhanden sind, aufwendig familiengerichtliche Genehmigungen zur Übertragung von Grundbesitz eingeholt werden müssen.

Im gemeinsamen Gespräch können wir nicht nur im Blick auf Ihre individuelle Lebenssituation weitere Gefahrenherde benennen, sondern auch die Punkte erörtern, die bei der Gestaltung Ihres Testaments höchste Priorität genießen sollen.