Vorsorge­vollmacht und Patienten­verfügung

Vorsorge


Intro

Testamente regeln grundsätzlich die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Erblasser und den Erben im Falle des Ablebens. Gerade aber für den Fall, dass eine Person nicht mehr geschäftsfähig ist, benötigt man heutzutage eine Vorsorgevollmacht. In diesem Fall setzt eine Person den Vorsorgebevollmächtigten dafür ein, rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen, ohne dass es der Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht bedarf.

Eine Patientenverfügung ist im Gegenzug dann relevant, wenn man seinen freien Willen gegenüber Ärzten, Pflegekräften und sonstigen Einrichtungen nicht mehr selbst frei äußern kann. Die Erklärung wird zum Zeitpunkt des Vollbesitzes Ihrer geistigen Kräfte abgegeben, um bereits jetzt gewisse zukünftige Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe abzulehnen (oder bewusst in diese einzuwilligen).

Vermögens­nachfolge­planung

Bei größeren Vermögenswerten empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine langfristig angelegte Vermögens- und Nachfolgeplanung anzugehen. Ein wichtiger Baustein dafür sind lebzeitige Übertragungen an Kinder oder Ehegatten. Dies bezieht sich sowohl auf Immobilien, als auch andere werthaltige Gegenstände. Eine weitere Option ist die Gründung von sogenannten „Familienpool­gesellschaften“. Beide Varianten haben den Vorteil, dass steuerliche Freibeträge im Idealfall mehrfach ausgenutzt werden können. Insbesondere bei Familienpoolunternehmen kommen noch weitere ertragsteuerrechtliche Vorteile zum Tragen. Ich berate Sie gerne zu den nötigen Schritten.